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Genealogisch-heraldische Arbeitsgemeinschaft Roland zu Dortmund e.V.

Georg Christoph Storch[1]

männlich um 1702 - 1769  (67 Jahre)


Angaben zur Person    |    Notizen    |    Quellen    |    Alles    |    PDF

  • Name Georg Christoph Storch 
    Geburt um 1702  Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Taufe 23 Apr 1702  Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Adresse:
    Kirche 
    Geschlecht männlich 
    Beruf Schulmeister, später: Lautenmüller und Uhrmacher  
    Religion ev. 
    Datensatzidentnummer AB:I3131 
    _UID DD6DDF46FE4849808EF25C71CC520044 
    Tod 15 Apr 1769  Maßbach, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Beerdigung 16 Apr 1769  Maßbach, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I3131  Genealogie von Gerhard Kreile
    Zuletzt bearbeitet am 28 Dez 2018 

    Vater Johann Storch,   geb. um 1667, Gersfeld, Landkreis Fulda, Hessen, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 9 Jan 1738, Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 71 Jahre) 
    Mutter Gertraud Handtwerck,   get. 2 Feb 1670, Gersfeld, Landkreis Fulda, Hessen, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Eheschließung 5 Feb 1689  Gersfeld, Landkreis Fulda, Hessen, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F1359  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie 1 Catherina Dorothea Wohlmacher,   geb. 25 Mrz 1709, Ostheim, Teil der Stadt Hofheim, Landkreis Haßberge, Unterfranken, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 23 Feb 1755, Maßbach, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 45 Jahre) 
    Eheschließung 4 Jul 1729  Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
     1. Anna Margaretha Storch,   geb. 27 Feb 1732, Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 9 Jan 1779, Maßbach, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 46 Jahre)
     2. Eva Catharina Storch,   get. 6 Jan 1734, Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     3. Johann Caspar Storch,   get. 18 Sep 1735, Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     4. Magdalena Storch,   get. 5 Jun 1738, Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     5. Johann Storch,   get. 20 Okt 1741, Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     6. Michael Storch,   get. 21 Feb 1743, Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     7. Margaretha Elisabeth Storch,   get. 8 Jun 1744, Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     8. Georg Heinrich Storch,   geb. 16 Apr 1747, Geroda, Teil des Marktes Geroda, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 11 Jul 1811, Maßbach, Landkreis Bad Kissingen, Unterfranken, Bayern, BRD Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 64 Jahre)
    Familien-Kennung F1309  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 4 Okt 2023 

    Familie 2 Lebend 
    Familien-Kennung F1347  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 4 Okt 2023 

  • Notizen 
    • Er wurde bei den Taufen seiner Kinder 1732 und 1734 als Schulmeister pro temporem im würzburgischen Platz genannt (wo bis 1811 nur in strenger Winterszeit Schule abgehalten wurde, im Sommer mussten die Kinder in die Schule nach Geroda), 1738 – 1748 Schulmeister und Kirchendiener im fuldischen Geroda als Nachfolger seines Vaters, 1755 Lautenmüller in Maßbach und wurde dort 1768 als Uhrmacher bezeichnet. Wann genau er nach Maßbach umzog, ist derzeit nicht herauszufinden.

      Nach dem sie verstorben war, heiratete der Witwer Georg Christoph als 66jähriger Uhrmacher, ein Jahr vor seinem Tod, am 06.07.1768 in Maßbach die „defl[orierte]“ Dorothea Sauckel.

      Auch in Geroda entstand das Amt des Lehrers wahrscheinlich, wie damals in ländlichen Regionen üblich, in einer sogenannten Küsterschule, dass heißt der Küster, meist auch genannt als Kirchner, Kirchendiener oder Schuldiener, übernahm im Auftrag des Pfarrers zusätzlich zum sogenannten niedrigen Kirchendienst auch die Aufgaben eines Schulmeisters – so gut er es denn konnte. Man erinnere sich daran, dass in Preußen unter Friedrich dem Großen (1712 – 1786) ausgediente Solda-ten aus dem Unteroffiziersstand die Aufgaben eines Lehrers übernahmen!

      Da sowohl Vater als auch Sohn Schulmeister waren, hier ein kurzer Ausflug in die fuldische und würzburgische Schulsituation jener Zeit: „Noch im Anfang des 18. Jahrhunderts war das Schulwesen im Fuldischen Lande in der selben üblen Verfassung, wie es um die Zeit des Dreißigjährigen Krieges war, das heißt Volksschulen bestanden, namentlich auf dem Lande, eigentlich nur dem Namen nach. Eine allgemeine Schulpflicht wurde erst 1723 anerkannt, indem das Hochfürstliche Fuldische Consistorium, veranlaßt durch die Klagen der Pfarrer über den allgemein wahrzunehmenden schlechten Schulbesuch, in diesem Jahr unter dem 20. December eine Verordnung erließ, in welcher allen Eltern und Erziehern zur Pflicht gemacht wurde, bei Meidung einer Strafe von 1 Pfund Wachs ihre Kinder zur Schule zu schicken. … Die Verordnung des Consistoriums blieb jedoch ohne sonderlichen Erfolg, da in derselben keine näheren Bestimmungen des schulpflichtigen Alters angegeben war.“ Dies geschah erst durch eine Verordnung des Fürstabts Adolph vom 22.12.1733: „… ihre Kinder vom fünften bis zum zehnten Lebensjahr zur Schule zu schicken, und zwar in den Städten ganzjährig, auf dem Land nur im Winterhalbjahr.“

      Die Zustände im Würzburgischen waren wohl ähnlich: „Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts lag das Volksschulwesen im Stiftslande Würzburg noch gänzlich darnieder. Allerdings hatte der Fürstbischof Johann Philipp I. (Graf von Schönborn) zur Regelung desselben im Jahre 1656 verordnet, daß in Zukunft alle Schulmeister auf den Vorschlag des betreffenden Pfarrers und etwa der Ortsobrigkeit nach vorgängiger Prüfung von dem Vicariat angestellt, daß die Schulen wenigstens vierteljährig visitiert und daß alle Klagen gegen den Schulmeister in kirchlichen und Schulangelegenheiten nur bei dem Ortspfarrer angebracht werden sollten. ... Die Gemeinden [dagegen] behaupteten fortwährend das Recht, die Schulmeister und Küster beliebig annehmen und absetzen zu können; von einem regelmäßigen Schulbesuch war gar nicht die Rede, Mädchen wurden grundsätzlich nicht zur Schule geschickt, und neben dem Küsterdienst bestand die Hauptbeschäftigung des Schulmeisters in der Ausübung seines Handwerks und des Amts eines Gemeindeschreibers.“ Erst Bischof Johann Gottfried von Guttenberg publizierte am 30.07.1693 eine Ordnung „Von den Schulmeistern“ mit zehn zu beachtenden Maßnahmen, hier nur stichwortartig wiedergegeben:
      - Auswahl des Schulmeisters durch die Pfarrer und weltliche Beamte
      - Keine Entlassung eines so ernannten Schulmeisters durch einen Schultheißen, Rat, Pfarrer, ein Gericht oder eine Gemeinde, sondern nur durch das geistliche Gericht
      - Schulmeister sollen die Kinder im Lesen, Schreiben, Singen, sowie dem Katechismus unterrichten
      - Unterrichtung der Knaben im Kirchengesang
      - Möglichst keine Stadt- und Gerichtsschreibertätigkeiten ausüben
      - Knaben und Mägdlein sollen möglichst getrennt von einem Schulmeister und einer Schulmeisterin unterrichtet werden
      - Eltern sollen ihre Kinder von Schulen mit „widerwärtiger Religion“ abziehen und „den Pfarrschulmeistern zu ihrem besseren Gehalt und Auskommen anvertrauen“
      - Jährlich viermalige Schulvisitation durch den Pfarrer unter Beiziehung von zwei Personen aus dem Stadtrat oder Gericht, keine Unterrichtung aus „unkatholischen Büchern“
      - Klagen gegen den Schulmeister sind zunächst beim Pfarrer vorzubringen und von ihm zu beurteilen, in zweiter Instanz soll der Entscheid des Landdechants eingeholt werden
      - Unterwerfung der Schulmeister unter weltliche Beamte bei anderen Zivilstreitigkeiten

      Damit war die Auswahl, Aufgabe und Unterstellung des Schulmeisters als kirchliche Person geklärt. Da aber fast überall, vor allem auf dem Lande, nur während des Winters Schulunterricht gehalten wurde, wurde 1701 bei einer Generalvisitation festgestellt, „… daß der mehren Teil (der Jugend) weder lesen noch schreiben könne, und auch sonst in großer Unwissenheit dahin lebe“. Dies führte zur Verordnung vom 06.12.1701, wonach während des Sommers täglich mindestens eine Stunde lang Unterricht erteilt werden solle. Oft beschränkte es sich jedoch auf eine Schulstunde nach dem Gottesdienst, zu dem sich die gesamte Bevölkerung einzufinden hatte (da die Frauen nach dem Got-tesdienst nach Hause zum Kochen und die Männer ins Wirtshaus gingen, blieben auf diese Weise die Kinder nicht unbeaufsichtigt). Bei einer weiteren Generalvisitation 1740 wurde jedoch festgestellt, dass dies nur an wenigen Schulen üblich war. Eine davon war in Geroda, wo sie Pfarrer Rosemann (1743 - 1758) aus den Zinserträgen verzinslich angelegter Strafgeldern für Kirchenstrafen aufzubauen und zu unterhalten suchte.

      Wie es Lehrern im 19. Jahrhundert in unterfränkisch-würzburgischen Bergtheim und Kitzingen erging, lese man im Kapitel 3.9 Vorfahren DÜRR aus der Hauptlinie, dort unter (VIII/176) Johann Dürr (1750 - 1832) und (VII/88) Georg Lorenz Dürr (1796 - 1841).

      Zum Lebenslauf von Georg Christoph finden wir im Buch von Karl Floth „Geschichte der Pfarrge-meinde Geroda-Platz“, Ausgabe 2002, aus ihm wird hier des öfteren gesaugt, folgendes:
      Bis 1803 waren die Pfarrer und andere Geistliche nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit unterworfen. In einer vergleichbaren Stellung war auch der Kirchendiener: Dem Schulmeister Storch in Geroda (1738 - 1748) wurde seine Dimission (= Entlassung) von der Kirchenherrschaft zuteil, weil man seiner Treue zur Kirchenherrschaft derer von und zu Tann nicht mehr sicher war, denn er hatte sich hier ein Gut gekauft und war mit der Huldigung für Fulda nun Fuldaer Untertan geworden.



      1738 - 1748 wirkte hier Georg Christoph Storch als Lehrer. Dieser kaufte sich ein Gut in Geroda und wurde dadurch fuldischer Untertan. Da man bei der Kirchenherrschaft in Tann fürchtete, er könne als gehuldigter Untertan Fuldas seine Pflicht gegen die Kirchenherrschaft vernachlässigen, der er als Schulmeister ebenso gehuldigt hatte, wurde dem Pfarrer 1748 der Auftrag gegeben, sich nach einem anderen tüchtigen Subjekt für den Schuldienst umzusehen. 1748 wurde Storch tatsächlich entlassen und [Johann Georg] Gerstung, der Überbringer der „Dimission“ (= Entlassung), sofort als neuer Schuldiener angestellt. Der Streit mit Storch ging bis 1755.

      Am 21.02.1745 kam der Amtsvogt Schaupp von Römershag mit dem Zentgrafen von Brückenau, zwei Landjägern und dem Freiboten vormittags nach Geroda. Zuerst machten sie sich an die Frau Schulmeisterin, um sie zu bewegen, ihrem Mann zuzureden, an diesem Tag nicht zu läuten. Darauf gab sie zur Antwort: „Heute müsse erst recht geläutet werden, und so sie ihre Kühe aus dem Stall nehmen wollten, so wollte sie nicht zuschließen, sondern alles offen stehenlassen.“ Darauf wurde dem Schultheißen anbefohlen, dem Schulmeister anzusagen, mit dem Trauerläuten anzufangen. Trotzdem wurde von dem Schulmeister und seinen Kindern zur festgesetzten Zeit entgegen des fuldischen Befehls nicht geläutet. - Der Vogt und der Zentgraf gingen sodann mit den 2 Leuten um die Kirche herum, um den Schulmeister Georg Chr. Storch gefangen zu nehmen. Dieser konnte sich jedoch ins Pfarrhaus retten, wo er bis nachmittags drei Uhr blieb.

      Am 27.02.1745 kam der Vogt wieder hierher. Am gleichen Tage wurde der Pfarrer durch den Schreiber des Vogts nach Brückenau aufs Oberamt zitiert, aber er erschien dort nicht. Sodann ließ der Vogt durch den Wächter von Geroda die Kirchenschlüssel unter dem Vorwand, der Gemeinde zu läuten, vom Pfarrer, der sie inzwischen in Verwahrung genommen hatte, abfordern. Der Pfarrer schickte zur Kirchenöffnung den Schulmeister mit. Sobald die Kirche geöffnet war, drang der Leutnant mit den Landjägern, dem Schreiber des Amtsvogts und dem Büttel in die Kirche, worauf der Vogt durch die Gemeindeleute, die anfangs nicht wollten, aber durch Androhung von 20 Thaler Strafe dazu genötigt wurden, das Trauergeläute „beginnen“ ließ. Der Vogt ging noch so weit, dass er beim gewöhnlichen Morgenläuten am darauffolgenden Sonntag den Schulmeister durch den Römershager Büttel in des Schultheißen Haus führen und den Kirchenschlüssel mit Gewalt abnehmen ließ, wobei dem Schulmeister sein Rock zerrissen wurde. Der Vogt nahm den Schlüssel an sich und wollte ihn daraufhin durch den Schultheiß dem Schullehrer wieder im Namen seiner fürstlichen Gnaden aushändigen lassen. Doch der Schullehrer Storch nahm den Schlüssel nicht an und läutete auch auf den Befehl des Amtsvogts nicht. Mit Gewalt wurden die Dorfleute gezwungen, das Geläute von neuem anzufangen und zu vollenden. Dabei wurden die Straßen besetzt, dass niemand nach Tann gehen und klagen könne. Der Schlüssel blieb in der Gemeinde und das gewöhnliche Läuten wurde von den Dorfleuten besorgt.

      Über das Verfahren, neue Glocken zu beschaffen, berichtet Pfarrer Rosemann umständlich und
      ausführlich (hier gekürzt wiedergegeben): „... Als nun beide Gemeindeschulzen, mir, dem derzeitigen hochfreiherrlichen Pfarrer zu Geroda und Platz, Rosemann, jeder besonders vorgetragen, und Einwilligung und Rat dazu begehret, so habe ich dieses Vorgehen unverzüglich an die gnädige Kirchen-herrschaft des Herrn geheimen und Ritterrats von und zu der Tann Excellenz untertänig einberichtet und desselben Einwilligung in den zu nehmenden Aufwand von den Kirchengeldem geziemend eingeholet, welche ich auch in dem ad acta genommenen Schreiben erhalten habe. Hierauf habe ich ein mit einem Schreiben von der hochfürstlich würzburgischen Stück- und Glockengießer zu Würzburg Nachricht vom Gießerlohn und Zusatz über das neu anzuschaffende Material eingezogen, und solches 1748 im März empfangen und beiden Schulzen und anderen Männern vorgezeigt. Weil aber nicht allein ein ziemlicher Zusatz von Metall nötig war, sondern auch durch den Kauf einer neuen Glocke das Aerarium zu sehr geschwächt würde, also habe ich am Sonntag Septuagesima beim Schluss der Predigt Gelegenheit genommen, beide Gemeinden zu einer freiwilligen Steuer aufzufordern, so viel ein jeder aus eigenem Antrieb, guten Herzens und Vermögens geben wolle. Und weil sich solche Spenden ziemlich einfanden, wurden gleich nach Ostern der jetzige Schulmeister, Herrn. Georg Christoph Storch, der Schulze zu Gerode, Matern Schneider, und ein Geschworener zu Platz, Johannes Kühn, nach Würzburg abgeordnet, mit obgedachtem Glockengießer zu accordieren.“

      „Der Montag nach dem Feste der hl. Dreieinigkeit 1748 wurde zum Glockengusse bestimmt und der diesmalige Schulmeister Georg Christoph Storch im Namen der tannischen Kirchenherrschaft, Conrad Bienmüller, geschworener Vierer von der Gemeinde zu Geroda, und Johannes Schneider, gen. Lenze von der Gemeinde zu Platz, abgeordnet, dem Glockengusse beizuwohnen.“



      3. Die zweite Uhr 1749 – 1773
      Bei der Einrichtung eines Glockenstuhles für die drei neuen Glocken wurde 1749 auch eine neue Uhr statt der alten, „ganz defekten“ von Schulmeister Storch in Maßbach um 172 Gulden eingehandelt. 1748 war „solche bereits fertig ... der Schulmeister wollte ein Jahr oder zwei mit der Zahlung warten, da in mittelst die Gelder zum Umgießen der Glocken könnten angewendet werden“.



      7a. Pflege und Reparatur der Uhren durch Kirchendiener / Lehrer:
      Schon im 13. Jahrhundert existierten Räderuhren für Klöster, Kirchen und Rathäuser. Die älteren Kirchenuhren waren - was ihre Reparaturanfälligkeit betraf - weitgehend unempfindliche Konstruktionen. Ersatzteile konnten von den im Ort ansässigen Handwerkern (Schmieden und Schreinern) hergestellt werden. An Verschleißteilen wurden hauptsächlich Seile benötigt, an welchen die Gewichte hingen. So kaufte 1792 die Gemeinde Geroda bei Gottlieb Ullrich, Seilermeister zu Schweinfurt für 2 Gulden. 30 Kreuzer einen Uhrstrang, 1814 gab man wieder 9 Gulden. 30 Kreuzer für zwei Uhrstränge für die Kirchenuhr aus. Damit die beweglichen Teile einer Uhr gut gangbar blieben, musste man sie ölen. 1632 wurde „Baumöl“ für den Betrieb der Uhr (und der Kirchenglocken) in Schondra gekauft, in Geroda erschien erst 1811 in der Gemeinderechnung ein Betrag von 24 Kreuzer für „Baumöl“. Ursprünglich scheint der Kirchendiener in Person des Lehrers für das Aufziehen und die Instandhaltung der Kirchenuhr verantwortlich gewesen zu sein. Lehrer Storch wurde ab etwa 1749 bei seiner Verpflichtung für sein Amt die Fürsorge für Orgelwerk, Uhr und Glocken anempfohlen. Storch „handelte auch im Auftrag der Gemeinde eine Uhr in Maßbach ein“. Er muss bedeutende Kenntnisse über Uhren besessen haben, denn - nach einer Randbemerkung in der Pfarrbeschreibung - zog er nach dem Ausscheiden aus dem Schul- und Kirchendienst in Geroda nach Maßbach, wo er als Uhrmacher arbeitete.

      1813 noch gehörte die Stellung der Uhr und wahrscheinlich auch das Aufziehen und ihre Pflege zu den Dienstschuldigkeiten des Schullehrers.

      Im folgenden genannt die Schulbesoldung für Georg Christoph im Jahre 1738. Er erhielt in Geld 12 Gulden 41½ Kreuzer, ferner Naturallieferungen an Korn, Holz, Stroh, Hafer, sowie Freiheit für eine Kuh und 4 Schweine, an Grundstücken hatte er ein Stück Feld am Schickgarten, im Eichholz und am Kirchhof, eine Wiese im Waldroth, eine in Aschenreuth und ein Stück in Erbach zur Nutzung:

      1. an Geld: Von einem Schüler von Michaeli (= 29. September) bis Ostern 2½ Batzen, davon sind aber die Plätzer frei, wenn, bis dahin geschehen, sie einen besonderen Schulmeister im Winter halten.
      2 Gulden 6 Batzen Läutgeld, das jährlich 12 Nachbarn bezahlen und in der Gemeinde herumgeht.
      2 Gulden 6 Batzen von der Gemeinde Gerod.
      6 Batzen von der Gemeinde als Holzsteuer.
      2 Gulden von der Orgel in der Kirchen zu spielen.
      3 Gulden aus dem Heiligen auf 2 Termine.
      3 Gulden aus der Gemeinde zu Holz.
      NB. sind diese 3 Gulden jetzt dazu kommen, weil er sich wegen Holzmangel beklagt.
      2. an Korn und Brot: Ein jeder Bauer zu Gerod gibt jährlich dem Schulmeister 1½ Maß rein und gut Korn, ein Hintersasse (= Landleute, welche ohne geschlossene Güter, nur mit einem Haus, Garten oder einzelnen Feldern „angesessen“ waren.) 5 Köpflein. Zu Platz aber gibt ein Bauer 7, ein Hintersasse 5 Köpflein (= etwas weniger als 1 Liter).
      Hier ist aber ein Zusatz geschehen: Hingegen fallen weg die Jahrlaibbrot. Das andere Brot, nämlich daß der Schulmeister bei einer jeden Leich und Kindtaufe einen Laib Brot zu haben, bleibt wie vorher. Auch gebührt ihm bei jeder Leich ein Batzen Geld.
      3. an Feld und Wiesen: 3 Stücklein Feld, im Schickgarten, Eichholz und beim neuen Kirchhof, eine Wiese in der Waldroth, eine in Aschenreuth und etwas in der Oehrbach, außerdem den alten und neuen Kirchhof.
      4. ist bei Renovierung dieses Bestallungsbriefes eingegangen worden, dass da sonsten ein Schulmeister kein Körnlein Haber bekomme, er durchgängig von allen Nachbarn zu Gerod und Platz 2 Köpflein Haber einzunehmen habe.
      5. an Holz und Stroh: bei einem jeden Nachbarn zu Gerod und Platz hat der Schulmeister aufzuheben eine völlige Trage Holz und einen Schütt Stroh; vor das übrige Holz muss er selbst sorgen, doch dass die Bauern solches ohne Kosten zur rechten Zeit beiführen.
      6. an Accidenzien: 2 Schilling, wenn der Schulmeister zu einem Kranken geht, es sei zu Geroda oder Platz.
      4 Pfd. Fleisch, ein Suppen, einen weißen Kuchen, ein Maß Wein von einer Hochzeit, sie mag publice oder privat geschehen.
      Auch wird ihm eine Kuh und 3 – 4 Schweine frei gehütet.

      Deutlich anders wurde es noch in der Schulbestallung von Geroda (Geroth) und Platz (Blatz) von 1692 für seinen Vater Johann geregelt. Allerdings wird nicht immer klar, ob die Bezahlung für die Dienste als Schulmeister oder als Kirchendiener erfolgte:

      An Gelt 2 1/2 batz. von einem Schüller zu Geroth und Blatz 2 1/2 batz. alle Monat Leutgeld 1 Rthlr. vom Heiligen 2 fl. Fränkisch von der Gemein Schreibgeld an Brot 1 leut laib Brot von einem jedwedem Nachbar zu Geroth und Blatz wann ein klein Kind getauft wird einen Tauflaib wann eines begraben wird ein leut laib an Korn 51/2 Köpf[chen] von einem Nachbar zu Geroth, was nicht gar arm Leut sein, das vom Platz absonderlich an further zwei Schulwiesen zu gebrauchen was auf den Gottesäckern für Gras erwachset, ist dem Schulmeister ein Graßgarten, einen wüsten Garten, zwei Krautgärtlein.
      Auf Fasenacht und auf den Grönnen Donnerstag eine Gabe von einem jeden Nachbar zu biethen Wenn ein bahr coplierd wird ein Suppen mit 3 oder 4 Pfund Fleisch, ein Maß Wein, ein Weck bei Kindsdauff, bei Begräbnis neben dem Pfarrherrn zechfrey.

      Geroda war um 1800, frühere Ortsbeschreibungen waren nicht auffindbar, ein „… ansehnliches evangelisch-lutherisches Pfarrdorf von 50 Häusern und 287 Seelen. Es gehörte ehemals der Freyherrlichen Familie von und zu der Tann, die es aber an das Hochstift Fulda verkaufte, den Pfarrsitz aber sich vorbehielt. Die Einwohner steuern zum Buchischen Quartier.“ Die gleiche Quelle schreibt zum ebenfalls evangelischen Platz, 2 km südöstlich von Geroda: „… an der Gränze zwischen dem Fuldaischen und Würzburgischen, eine halbe Stunde von Geroda. Der Ort enthält 39 Wohnungen, gehört dem Juliusspital zu Würzburg und steuert zum Buchischen Quartier.“ Über Jahrhunderte wurde von Fulda aus versucht, Geroda und Platz zu rekatholisieren, beide Orte hatten ständigen Ärger mit der katholischen Obrigkeit, mit den verschiedenen Besitzern, welche die Bürger und Orte untereinander in ihre Herschaftsstreitigkeiten einbezog.
      Eintrag unter Dekanat Schweinfurt - Maßbach Trauungen, Bestattungen 1761 - 1825 Bild 92 2. Eintrag mit der Nummer 10

  • Quellen 
    1. Taufe:: Johan Storch dem hiesigen Schulmeister ein Söhnlein getauft, Jörg Christopher sein Stiefbruder von Gersfeld war Gevatter. Wenn der Eintrag richtig ist, dann muss es zumindest ein weiteres Kind, eben diesen Jörg Christopher N., von Peter geben, ehelich aus einer weiteren Ehe oder unehelich. Bisher konnte im Taufbuch von Gersfeld dazu nichts gefunden werden. Mitteilung: Dietger Braun, Borchen 2014.