- "Ein Genanntname, auch Vulgoname, ist ein Name, bei dem der Hausname aufgrund der Bindung an einen Bauernhof oder seltener ein Haus den wirklichen Namen einer Person überlagerte oder ihm beigefügt wurde. Die „Genannt-Namen“ stammen zum Teil aus der Zeit, als die Familiennamen eingeführt wurden (spätes Mittelalter). Bei späteren Namensbildungen dieser Art bezog sich der „Genannt-Teil“ oft auf den Besitz, oder die Namen entstanden infolge einer Adoption, wobei sich der „Genannt-Teil“ auf den Namen des Adoptivvaters oder gegebenenfalls der Adoptivmutter bezog. Ursprünglich galten sie für eine Einzelperson, später für die ganze Familie. (...) In Westfalen sind die Genanntnamen 1822 durch besondere rechtliche Vorschriften geregelt worden. Während in anderen Regionen der Genanntname beim Versteinerungsdatum festgeschrieben wurde, durfte er in Westfalen vom direkten Erben als Familienname mit dem Zusatz genannt (abgekürzt: gt., gnt. oder gen.) weiter geführt werden." (Wikipedia)
"Als Versteinerungsdatum wird in der Genealogie der Tag bezeichnet, an dem die Familiennamen gesetzlich festgeschrieben wurden. Von diesem Tag an konnte man nur noch den Familiennamen führen, der als Name im Geburtsregister bzw. Kirchenbuch eingetragen war. Änderungen des Familiennamens waren von diesem Tag an nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei Geburten, die vor diesem Tag lagen, muss man in der Genealogie damit rechnen, dass man die Eltern unter einem völlig anderen Familiennamen in den Urkunden findet. (...) Bereits parallel zur großen preußischen Rechtsreform 1794 wurde das Benutzen von fremden Namen verboten. Dies wurde am 7. Dezember 1816 (außer für die Provinz Westfalen, für die 1822 eine Sonderregelung erlassen wurde) noch einmal bestätigt." (Wikipedia)
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